- Im Falle eines unverschuldeten Unfalls rufen Sie unser Gutachterbüro einfach unter der oben genannten Mobilnummer an. 
    
 
    - Der Gutachter kommt entweder zum Unfallort bzw. zum jetzigen Standort des Fahrzeugs oder Ihr Wagen ist noch soweit fahrtüchtig, dass Sie zum Gutachter / KfZ-Sachverständigenbüro gelangen
    können.
    
 
    - Erstellung des Gutachtens
    
 
    - Weiterleitung des Gutachtens an die gegnerische Versicherung um die Rechte geltend zu machen. Ggf. läuft dies bereits über einen Anwalt.
    
 
    - Geschädigter entscheidet, in welchem Maße sein Fahrzeug repariert wird oder ob laut Gutachten abgerechnet wird. 
    
 
 
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