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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Mo

21

Jul

2014

Frage: Ab wieviel Euro werden Gutachten erstellt bzw. bis zu wieviel Euro werden Kostenvoranschläge erstellt?

Bis zu 750€ Schaden ist es ein Bagatellschaden und somit ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Bei Unsicherheit, ob ein Bagatellschaden (bis 750€) vorliegt, rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne, selbstverständlich kostenlos. Gehen Sie nicht auf Vorschläge & Angebote der gegnerischen Versicherung ein. 

Kommen Sie nicht der Aufforderung zu einem Kostenvoranschlag nach, wenn der Schaden bei über 750€ liegt. Im schlimmsten Falle müssen Sie die Kosten für den Kostenvoranschlag bezahlen. 
"Wer zahlen muss, kann selten Ihr guter Freund in Sachen objektiver Beratung sein."

Mo

21

Jul

2014

Frage: Darf man im Schadensfall den Gutachter frei wählen?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht als Geschädigter einen freien und unabhängigen KfZ-Sachverständigen bzw. einen KfZ-Gutachter zu wählen, um den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Mo

21

Jul

2014

Frage: Wie ist der zeitliche Ablauf im Schadensfall?

  1. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls rufen Sie unser Gutachterbüro einfach unter der oben genannten Mobilnummer an. 
  2. Der Gutachter kommt entweder zum Unfallort bzw. zum jetzigen Standort des Fahrzeugs oder Ihr Wagen ist noch soweit fahrtüchtig, dass Sie zum Gutachter / KfZ-Sachverständigenbüro gelangen können.
  3. Erstellung des Gutachtens
  4. Weiterleitung des Gutachtens an die gegnerische Versicherung um die Rechte geltend zu machen. Ggf. läuft dies bereits über einen Anwalt.
  5. Geschädigter entscheidet, in welchem Maße sein Fahrzeug repariert wird oder ob laut Gutachten abgerechnet wird. 

Mo

21

Jul

2014

Frage: Kann ich als Geschädigter auch einen Anwalt hinzuziehen?

Als Geschädigter steht Ihnen ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu, um eine "Waffengleichheit" zwischen Ihnen und der gegnerischen Partei zu schaffen.

Mo

21

Jul

2014

Frage: Was ist zu tun, wenn sich die gegnerische Versicherung bei mir als Geschädigtem direkt meldet?

Es kommt immer wieder vor, dass die Versicherung des Schädigers versucht Kontakt aufzunehmen, um den Schaden durch geschicktes Lenken zu minimieren. Ein freundlicher Sachbearbeiter ruft an und erklärt Ihnen dass ein Kostenvoranschlag doch ausreichen würde oder er will einen eigenen Gutachter schicken. 

Lassen Sie sich auf diese Spielchen nicht ein, sondern nutzen Sie ihr Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl. Nur so können sie sicher gehen, dass Sie kein Geld verschenken und sichern Ihre Ansprüche.

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