Mo
21
Jul
2014
Bis zu 750€ Schaden ist es ein Bagatellschaden und somit ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Bei Unsicherheit, ob ein Bagatellschaden (bis 750€) vorliegt, rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne, selbstverständlich kostenlos. Gehen Sie nicht auf Vorschläge & Angebote der gegnerischen Versicherung ein.
Kommen Sie nicht der Aufforderung zu einem Kostenvoranschlag nach, wenn der Schaden bei über 750€ liegt. Im schlimmsten Falle müssen Sie die Kosten für den Kostenvoranschlag bezahlen.
"Wer zahlen muss, kann selten Ihr guter Freund in Sachen objektiver Beratung sein."
Mo
21
Jul
2014
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht als Geschädigter einen freien und unabhängigen KfZ-Sachverständigen bzw. einen KfZ-Gutachter zu wählen, um den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Mo
21
Jul
2014
Mo
21
Jul
2014
Als Geschädigter steht Ihnen ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu, um eine "Waffengleichheit" zwischen Ihnen und der gegnerischen Partei zu schaffen.
Mo
21
Jul
2014
Es kommt immer wieder vor, dass die Versicherung des Schädigers versucht Kontakt aufzunehmen, um den Schaden durch geschicktes Lenken zu minimieren. Ein freundlicher Sachbearbeiter ruft an und erklärt Ihnen dass ein Kostenvoranschlag doch ausreichen würde oder er will einen eigenen Gutachter schicken.
Lassen Sie sich auf diese Spielchen nicht ein, sondern nutzen Sie ihr Recht auf einen freien Gutachter Ihrer Wahl. Nur so können sie sicher gehen, dass Sie kein Geld verschenken und sichern Ihre Ansprüche.