Auf Deutschlands Straßen kracht es im Durchschnitt alle paar Sekunden. Unterm Strich zahlen die Versicherungen jährlich etwa zehn Milliarden Euro für die Regulierung von Unfallschäden.
Allerdings verschenken die Geschädigten oft Geld, da sie nicht wissen, was Ihnen wirklich zusteht: Gutachter, Geld, Leihwagen, Anwalt?
Wir helfen Ihnen: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigter einige Rechte zu. Dazu zählt die Wahl eines freien und unabhängigen
Kfz-Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter, welcher den konkreten Schaden am eigenen Fahrzeug ermittelt. (Die Rechnung für einen freien Gutachter übernimmt die Versicherung des
Unfallverursachers, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.)
Diesen können Sie anschließend bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Außerdem steht Ihnen ein Anwalt zu, um den Schaden auf Augenhöhe mit dem Versicherer zu regulieren. Die Anwaltkosten trägt hierbei die gegnerische Versicherung. Dies gilt auch bei geringen Schäden oder wenn aufgrund der Haftungslage kaum mit Schwierigkeiten zu rechnen ist. Nutzen Sie Ihr Recht und verschenken Sie kein Geld. Überlassen Sie der gegnerischen Versicherung nicht die Regulierung des Schadens.
Immer wieder kommt es vor, dass die Versicherung des Schädigers direkt mit dem Geschädigten in Verbindung setzt, um den Schaden durch geschicktes Verhandeln zu minimieren. "Ein Kostenvoranschlag reicht aus", "Ein Gutachten wird nicht bezahlt" oder "wir schicken einen eignenen Gutachter" usw...
Lassen Sie sich bitte nicht auf diese Tricksereien ein, sondern nutzen Sie Ihr Recht auf einen freien Gutachter, der für Sie und nicht für den Schädiger arbeitet. So können Sie sich sicher sein, dass Sie Ihre finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden.