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Unfallschaden Gutachter / Sachverständiger

Unfallgutachten: Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigter einige Rechte zu.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigter einige Rechte zu.

Auf Deutschlands Straßen kracht es im Durchschnitt alle paar Sekunden. Unterm Strich zahlen die Versicherungen jährlich etwa zehn Milliarden Euro für die Regulierung von Unfallschäden.

Allerdings verschenken die Geschädigten oft Geld, da sie nicht wissen, was Ihnen wirklich zusteht: Gutachter, Geld, Leihwagen, Anwalt? 


Wir helfen Ihnen: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigter einige Rechte zu. Dazu zählt die Wahl eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter, welcher den konkreten Schaden am eigenen Fahrzeug ermittelt. (Die Rechnung für einen freien Gutachter übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.)

 

Diesen können Sie anschließend bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Außerdem steht Ihnen ein Anwalt zu, um den Schaden auf Augenhöhe mit dem Versicherer zu regulieren. Die Anwaltkosten trägt hierbei die gegnerische Versicherung. Dies gilt auch bei geringen Schäden oder wenn aufgrund der Haftungslage kaum mit Schwierigkeiten zu rechnen ist. Nutzen Sie Ihr Recht und verschenken Sie kein Geld. Überlassen Sie der gegnerischen Versicherung nicht die Regulierung des Schadens.

 

nutzen Sie Ihr Recht auf einen freien Gutachter
nutzen Sie Ihr Recht auf einen freien Gutachter

Immer wieder kommt es vor, dass die Versicherung des Schädigers direkt mit dem Geschädigten in Verbindung setzt, um den Schaden durch geschicktes Verhandeln zu minimieren. "Ein Kostenvoranschlag reicht aus", "Ein Gutachten wird nicht bezahlt" oder "wir schicken einen eignenen Gutachter" usw...

 

Lassen Sie sich bitte nicht auf diese Tricksereien ein, sondern nutzen Sie Ihr Recht auf einen freien Gutachter, der für Sie und nicht für den Schädiger arbeitet. So können Sie sich sicher sein, dass Sie Ihre finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden.

  • Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort wo es Ihnen am besten passt: Entweder direkt bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder oder natürlich auch gerne bei uns am Büro.

  • Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen unseren Hausanwalt. Dieser ist für Sie kostenfrei, da er von der Versicherung des Schädigers bezahlt werden muss. Wir sind natürlich ein eingespieltes Team und somit sind Sie als Geschädigter in Bezug auf Ihre Schadensersatzansprüche bestens aufgestellt.

  • Uns erreicht man fast rund um die Uhr und wir helfen auch nach Feierabend oder am Wochenende.

  • Ob überhaupt ein Gutachten nötig ist, können Sie mit uns vorab mit ein paar Bildern, z.B. per Whatsapp, klären. Diese schätzen wir dann ganz unverbindlich ein.

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