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Frage: Darf man im Schadensfall den Gutachter frei wählen?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht als Geschädigter einen freien und unabhängigen KfZ-Sachverständigen bzw. einen KfZ-Gutachter zu wählen, um den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

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